Lehrstuhl für Komparatistik
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Informationen zu Corona

Aktuelle Regelungen während der SARS-Cov-2-Pandemie und danach

04.04.2022

Allgemeine Informationen zur Corona-Situation und den Maßnahmen an der LMU zu Studium und Lehre finden Sie unter folgendem Link:

https://www.lmu.de/de/die-lmu/informationen-zum-corona-virus/index.html

Seit dem 04.04.2022 gibt es neue, etwas gelockerte Regeln; es bleibt aber bei der Maskenpflicht in den Gebäuden.

Seit dem 08.11.2021 gilt wieder verbindlich das Tragen einer FFP2-Maske in allen Räumen und Gebäuden der LMU: https://www.lmu.de/de/newsroom/newsuebersicht/news/coronavirus-covid-19-ffp-2-maskenpflicht-an-der-lmu.html

Seit Beginn des Wintersemesters 2021/22 gilt bei Betreten des Gebäudes und für die Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen in Präsenz verpflichtend das Einhalten der Hygienemaßnahmen und die 3G-Regel: geimpft, getestet, genesen.

Die Universität behält sich das Überprüfen der entsprechenden Nachweise an den Ein- und Ausgängen vor.

Außerdem gibt es jetzt Räumlichkeiten, die den Studierenden die Teilnahme an Online-Veranstaltungen erleichtern sollen:

In der ehemaligen Germanisten-Bibliothek in Schelling 3, dritter Stock (301), stehen ab sofort 50 Plätze zur Nutzung durch Studierende der Fakultät 13 zur Verfügung, um an der Universität an der Online-Lehre teilzunehmen.

Öffnungszeiten HOP-Raum (Hybrid Online Präsenz Raum) 301 in Schelling 3 RG:

Montag, Dienstag, Donnerstag: 10-16 Uhr
Mittwoch: 10-18 Uhr
Freitag: 10-14 Uhr

Studierende können den Raum unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen und mit einem 3G- Nachweis zu diesen Zeiten nutzen.

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Liebe Studierende,

bei dem aktuellen Wintersemester 2021/22 handelt es sich ebenfalls um ein "Corona-Semester":

Dies bedeutet, dass Sie dieses Semester zu Ihrer Regelstudienzeit addieren können und ein Semester mehr Zeit bekommen, wenn Sie dies brauchen, bzw. in Anspruch nehmen möchten. Dies betrifft ebenfalls den Bewilligungszeitraum Ihres BAföGs.

Weitere Informationen:

Ausdehnung des Art. 99 Abs. 1 und 2 BayHSchG auf das Wintersemester 2021/22

Ausweislich einer Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums
für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat der Bayerische Landtag am
08.12.2021 beschlossen, dass die mit den sog. Corona-Eilgesetzen
getroffenen Regelungen zur individuellen Regelstudienzeit und zu
Prüfungen auch auf das Wintersemester 2021/22 erstreckt werden. Damit
gilt nun Folgendes:

Neben der in der jeweiligen Prüfungs- und Studienordnung festgelegten
Regelstudienzeit gilt für die im Sommersemester 2020 und/oder
Wintersemester 2020/21 und/oder Sommersemester 2021 und/oder
Wintersemester 2021/22 immatrikulierten und nicht beurlaubten
Studierenden eine um ein, zwei, drei bzw. vier Semester verlängerte
individuelle Regelstudienzeit. Damit wird für diese Studierenden
insbesondere eine automatisch entsprechend verlängerte
BAföG-Höchstbezugsdauer erreicht.

Diese individuelle Regelstudienzeit wird nun künftig auch unter
Einberechnung des Wintersemesters 2021/22 auf der
Immatrikulationsbescheinigung ausgewiesen.

Für die in den Prüfungs- und Studienordnungen festgelegten
Regeltermine und Fristen gelten das Sommersemester 2020, das
Wintersemester 2020/21, das Sommersemester 2021 und das das
Wintersemester 2021/22 nicht als Fachsemester. Die
immatrikulationsrechtliche Fachsemesterzählung läuft zwar auch im
Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/21, im Sommersemester 2021,
im Wintersemester 2021/22 und darüber hinaus weiter. Jedoch sind die
prüfungsrechtlichen Fachsemester (PFS) für alle Studierenden, die im
Sommersemester 2020 und/oder Wintersemester 2020/21 und/oder
Sommersemester 2021 und/oder Wintersemester 2021/22 in einem Studiengang
eingeschrieben und nicht beurlaubt waren, um ein, zwei, drei bzw. vier
Semester niedriger anzusetzen als die Fachsemester, die in der
Immatrikulationsbescheinigung ausgewiesen sind. Bei Studierenden, die im
Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/21, Sommersemester 2021 und
Wintersemester 2020/21 ihre Prüfungshöchstfrist erreicht haben, tritt
die Rechtsfolge des erstmaligen oder auch des endgültigen
Nichtbestehens also erst ein, zwei, drei oder vier Semester später ein.
Auf die Durchführung der Staatsprüfungen und die dort maßgeblichen
Fristen findet die Regelung keine Anwendung, wohl aber auf die
studienbegleitenden Prüfungen in den Studiengängen, die ganz oder
teilweise mit einer Staatsprüfung abschließen.

Es wird bereits eine separate Bescheinigung zur Vorlage beim
Prüfungsamt, auf der das neu hinzugekommene PFS ausgewiesen ist, über
die Online-Selbstbedienungsfunktion für Studierende der LMU
bereitgestellt. Diese Bescheinigung wird bezüglich der
Berücksichtigung der Einschreibedaten des Wintersemesters 2021/22
umprogrammiert und sobald wie möglich bereitgestellt. Die Bescheinigung
wird in jedem Semester aktualisiert abrufbar sein.

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Das Institut für AVL unterstützt folgendes Bekenntnis zur Präsenzlehre im kommenden Wintersemester 2021/22:

Liebe Studierende der Fakultät für Sprach- und Literaturwissenschaften,

die Lehreinheiten der Fakultät für Sprach- und Literaturwissenschaften planen derzeit ein Lehrangebot für das Wintersemester 2021/22, das aus Online- und Präsenzformaten bestehen soll. Ziel der Fakultät ist es, ihren Studierenden zumindest ein begrenztes Präsenzangebot bereitzustellen.
Die derzeit sinkenden Infektionszahlen und die Lockerungen der Einschränkungen in allen Lebensbereichen lassen uns hoffen, dass die Lehre im Wintersemester 2021/22 wieder in Präsenzform stattfinden kann. Allerdings können gesicherte Aussagen über den Lehrbetrieb im Wintersemester 2021/22 noch nicht getroffen werden; insbesondere ist derzeit unklar, ob die Hörsäle wieder in Vollbesetzung genutzt werden dürfen. Falls weiterhin Abstandsregeln einzuhalten sein werden, ist damit zu rechnen, dass die Lehrformate in Präsenz nur für eine beschränkte Teilnehmerzahl angeboten werden können.

Prof. Dr. Michael Hochgeschwender, Studiendekan der Fakultät 13
Prof. Dr. Beate Kellner, Dekanin der Fakultät 13
Prof. Dr. Claudia Wiener, Prodekanin der Fakultät 13
Der Fakultätsrat der Fakultät 13

 

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Liebe Studierende,

auch wir bereiten uns auf ein weiteres Corona-Sommersemester 2021 vor. Hier finden Sie Links zu laufenden Meldungen, die das Institut während der Pandemie betreffen, und Informationen, auf welche Maßnahmen Sie sich einstellen können.

Weiter gilt: Durchhalten!

 

Aktuelle Regelungen der LMU München zu Studium und Lehre während der SARS-Cov-2-Pandemie finden sich hier:
https://www.lmu.de/de/die-lmu/informationen-zum-corona-virus/index.html


Auch das Wintersemester 2020/21 gilt (wie bereits das Sommersemester 2020) sowohl in Bezug auf die Regelstudienzeit als auch in Bezug auf Prüfungsfristen nicht als Fachsemester. Näheres dazu hier:
https://www.pags.pa.uni-muenchen.de/aktuelles/lockdown2021/index.html

Aktualisierung vom 31.3.2021:
Ausdehnung des Art. 99 BayHSchG auf das Wintersemester 2020/21 und das Sommersemester 2021


Im Sommersemester 2021 sollen ausgewählte Lehrveranstaltungen des Instituts für AVL in Präsenz stattfinden; Informationen dazu finde sich jeweils im LSF: https://lsf.verwaltung.uni-muenchen.de


Diese Planungen verstehen sich vorbehaltlich ausstehender Entscheidungen über die Möglichkeiten von Präsenzlehre bis zum 12.04.2021.


Verlängerungen der Abgabefristen von Hausarbeiten kollidieren im Fach AVL nicht mit Regelungen der Studienordnungen zu Anmeldefristen für BA- und MA-Arbeiten. Gleichwohl wird dringend dazu geraten, alle Hausarbeiten abgeschlossen zu haben, bevor Sie sich zur BA- oder MA-Arbeit anmelden. Sollten sich hierzu Fragen ergeben, kontaktieren Sie Ihre Prüferin bzw. Ihren Prüfer.